Ausbildung Sozialassistent*in

Ausbildung Sozialassistent*in

 

Ihr Einstieg in die soziale Berufswelt

Als Sozialassistent*in ergänzen und unterstützen Sie Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und Pflegekräfte in ihren Aufgabenfeldern. Nach erfolgreichem Abschluss können Sie in vielen sozialen Bereichen assistieren, etwa in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Behinderten und Senioren.

Die zweijährige, vollschulische Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpädagogik ist mit ergänzenden Praktika in Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Jugendhilfe abwechslungsreich und praxisnah angelegt. Sie erlangen nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung einen Berufsabschluss, der Sie qualifiziert, assistierend, ergänzend und auch teilweise eigenverantwortlich in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen tätig zu sein.

Gleichzeitig bietet der Beruf auch die Voraussetzung für den Zugang zur Erzieherausbildung, denn die Berufsfachschule vermittelt berufliche Grundqualifikationen, auf denen Sie nach erfolgreichem Abschluss mit einer beruflichen Weiterbildung an einer Fachschule für Gesundheit und Soziales oder einer Fachschule in den Bereichen Familienpflege, Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik aufbauen können.

 

Voraussetzung

Um diese Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialassistenz aufnehmen zu können, müssen die Bewerber*innen mindestens über die Berufsbildungsreife verfügen.



Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift

  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang, dass der Spracherwerb und die Sprachentwicklung der Kinder und Jugendlichen gefördert werden kann und deren Kenntnisse der deutschen Sprache vertieft und erweitert werden.
  • persönliche und gesundheitliche Eignung

Gebühren · Förderung


Schulgeld: Die Berufsfachschule für Sozialassistenz erhebt ein Schulgeld i.H.v. 79,00 € pro Schüler*in und Monat, das übernommen werden kann. Die vorhandenen Räumlichkeiten, Geräte und Medien der FFAP werden genutzt und dem Ausbildungsprozess entsprechend erweitert.

Material: Bücher und Lehrmittel sind, soweit diese in der Bibliothek der Fachschule nicht vorhanden sind, von den Studierenden zu finanzieren.

Studienorganisation

Das Gesamtvolumen für den Pflichtunterricht und die fachpraktische Ausbildung beträgt 2720 Stunden, woraus sich bei einer Verteilung auf zwei Schuljahre mit je 40 Unterrichtswochen ein wöchentlicher zeitlicher Umfang von 34 Stunden für die Schüler*innen ergibt.

Die Berufspraktika bestehen aus drei mehrwöchigen Aufenthalten in der Berufspraxis. Die hier abzuleistenden 920 Stunden verteilen sich auf:

  • 160 Stunden in einer sozialpflegerischen Einrichtung im ersten Schulhalbjahr,
  • 320 Stunden in einer hauswirtschaftlichen Einrichtung im zweiten Schulhalbjahr und
  • 320 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung im dritten Schulhalbjahr.

Unsere berufsbegleitende Ausbildung erfolgt in fünf Lernfeldern:

  1. Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen aufbauen sowie sozialpädagogische Prozesse erkennen und begleiten
  2. Bei der Unterstützung und Pflege von Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen assistieren
  3. Grundlegende hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben und umsetzen
  4. Musisch-kreative Prozesse kennen lernen und in Alltagssituationen anwenden
  5. Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln

 

Wir fokussieren dabei die thematischen Schwerpunkte:

  • Naturwissenschaftliche, technische, mathematische Kompetenzen
  • Medienpädagogische Kompetenzen
  • Inklusive Bildung und Erziehung


Neben den Präsenzveranstaltungen binden wir auch digitale Lernplattformen ein.

Bewerbungsverfahren

Sie interessieren sich für die Ausbildung zur Sozialassistenz und möchten sich um einen Schulplatz bewerben, Sie haben Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen oder zur Ausbildungsorganisation, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: kontakt@ffap.de

Die Ausbildung zur Sozialassistenz startet einmal jährlich zum Schuljahresbeginn im August/Septenber. 

Für den nächsten Einstieg in die Ausbildung ist dies der 8.09.2025.

Bewerbungen können bis zum31.08.2024 eingereicht werden.

Abschluss

Nach Ihrer erfolgreichen Abschlussprüfung sind Sie staatlich anerkannte Sozialassistentin bzw. staatlich anerkannter Sozialassistent und können sofort Ihren Beruf ausüben.

Der mittlere Schulabschluss und die berufliche Vorbildung berechtigen weiterführend zum Besuch einer Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder einer Fachschule in den Bereichen Familienpflege, Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik. Die Absolvent*innen der Berufsfachschule können folglich die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an der FFAP beginnen sowie vorhandene und ihnen bekannte Ausbildungsstrukturen und -netzwerke weiter nutzen.

Wir beraten Sie gern

Fon (030) 20 60 89 120

kontakt@ffap.de